Stressfrei und rechtssicher leasen:
In 8 einfachen Schritten zum rechtssicheren Leasingvertrag
Wie genau funktioniert eigentlich Leasing?
Wie kommt ein Leasingvertrag rechtsverbindlich zustande?
Wie ist der einzuhaltende Ablauf für sicheres Leasing?
Viele mittelständische Unternehmer/Einzelunternehmer haben keine eigene Finanzabteilung in Ihrer Firma und können sich bei der Planung von Investitionsfinanzierungen entweder nur auf ihr eigenes – oft rudimentäres – Finanzwissen oder auf Angaben von Bekannten oder ihres Steuerberaters verlassen.
Mit diesem Artikel möchten wir dazu beitragen, dass sich Firmeninhaber und Selbständige schnell und einfach das zur rentablen Führung ihres Unternehmens benötigte Wissen aneignen und – ggf. in direkter Zusammenarbeit mit uns und durch unsere Beratung – rechtssicher anwenden können.
So können Sie die Frage “Wie funktioniert das mit dem Leasingvertrag eigentlich genau?” für sich selbst beantworten und verantwortungsbewusste Entscheidungen zur Anschaffung und Finanzierung Ihrer gewünschten Firmeninvestitionen treffen.
Hier der Ablauf eines Leasingvertrages in kurzen Worten und zeitlicher Abfolge:
1. Der Leasingantrag:
Der Unternehmer (Leasingnehmer) stellt seinen Leasing-Antrag bei der Leasinggesellschaft (Leasinggeber) und legt das Händlerangebot des anzuschaffenden Wirtschaftsgutes bei, damit die Leasinggesellschaft erkennen kann, um welches Objekt es sich handelt.
2. Die Prüfung:
Die Leasinggesellschaft prüft…
a) die Bonität des Leasingnehmers
b) die Bonität des Lieferanten und
c) die Werthaltigkeit und den Kaufpreis des anzuschaffenden Objektes
3. Unterlagen?
Ggf. fordert die Leasinggesellschaft noch aktuelle Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vom Leasingnehmer als zusätzliche Entscheidungsgrundlage nach.
4. Der Leasingvertrag:
Nach Annahme durch die Leasinggesellschaft stellt diese dem Leasingnehmer den genehmigten Leasingvertrag, sowie ein Formular für die Übernahme- oder Abnahmebescheinigung zur Verfügung.
5. Objektbestellung:
Der Leasingnehmer bestellt das Leasingobjekt beim Lieferanten mit der Auflage dieses an ihn – den Leasingnehmer – zu liefern und die Rechnung auf die Leasinggesellschaft auszustellen. Der Lieferant erhält von der Leasiggesellschaft einen Bestellereintritt (Händlerzusage).
6. Zahlung:
Sobald der Leasingnehmer das Objekt vom Lieferanten erhalten hat, bestätigt er dies der Leasinggesellschaft mit der Übernahme-/Abnahmebestätigung, die daraufhin die Zahlung an den Lieferanten veranlasst. Damit beginnt die Laufzeit des Leasingvertrages.
7. Lastschrifteinzug:
Die Leasinggesellschaft informiert den Leasingnehmer über die erfolgte Zahlung an den Lieferanten und zieht die vereinbarte Bearbeitungsgebühr (einmalig), sowie die folgenden Leasingraten inkl. Umsatzsteuer (monatlich) per Lastschrift vom Konto des Leasingnehmers ein.
8. Ende des Leasingvertrages:
Nach Ablauf des Leasingvertrages ist das geleaste Objekt an die Leasinggesellschaft zurück zu geben. Eine Verlängerung des Leasingvertrages oder die endgültige Übernahme des Leasingobjektes müssen gesondert vereinbart werden.
Die Thiemann | Bock | Leasing GmbH
Die Thiemann Bock Leasing GmbH wird von den beiden Geschäftsführern Marco Thiemann und Marco Bock geführt.
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