Leasen statt Finanzieren – Angebote zu TOP-Konditionen

Leasen mobiler Wirtschaftsgüter

Der Begriff Leasen oder Leasing stammt vom englischen to lease und bedeutet mieten oder pachten.

Im zivilrechtlichen Sinn handelt es sich beim Leasen um einen Nutzungsüberlassungsvertrag, der sich auf ein klar definiertes Wirtschaftsgut, das Leasingobjekt, bezieht.

Zwischen dem Leasingnehmer (= Kunde der das Leasingobjekt mietet) und dem Leasinggeber (= finanzierendes Institut/Eigentümer und somit Vermieter des Leasingobjektes) wird ein Leasingvertrag geschlossen.

Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zur uneingeschränkten Nutzung und erhält dafür eine monatliche Zahlung – die Leasingrate.

Gemäß Mobilien-Leasingerlass darf die Grundmietzeit dabei nicht weniger als 40% und nicht mehr als 90% der gewöhnlichen Abschreibungsdauer betragen.

Verschiedene Vertragsvarianten sind üblich:

  • Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht oder Mehrerlösbeteiligung,
  • Vollamortisationsvertrag,
  • kündbarer Vertrag,
  • Operate Leasing

Beim Leasen ist der Leasinggeber rechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes, aktiviert das Leasingobjekt bilanziell und schreibt es regelmäßig ab.

Der Leasingnehmer zahlt als Ausgleich für die wirtschaftliche Abnutzung die monatlichen Leasingraten und macht diese in seiner Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand geltend.

Die Umsatzsteuer wird dabei auf jede einzelne Rate berechnet und kann so als Vorsteuer vom Leasingnehmer geltend gemacht werden.

Der Vorteil für den Leasingnehmer liegt dabei in der Bilanzneutralität und damit verbunden in einer stabilen Eigenkapitalquote, die das Rating bei der Hausbank deutlich verbessert.

Die Möglichkeit von Sonderabschreibungen besteht somit nicht und auch ein in der Vergangenheit bereits gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann nicht aufgelöst werden.

Grundsätzlich kann nach Ablauf der Grundmietzeit der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut an den Leasinggeber zurückgeben oder es von ihm erwerben. Auch eine Verlängerung des Leasingvertrages ist möglich.

Das Leasen kann durch Leasingsonderzahlungen, degressive Ratengestaltung oder erhöhte Saisonraten den individuellen Bedürfnissen des Leasingnehmers angepasst werden.

Auf jeden Fall werden die Betriebsmittel-Kreditlinien des Leasingnehmers bei dessen Hausbanken nicht belastet und stehen dem Unternehmen zur Deckung anderweitiger Zahlungsverpflichtungen weiterhin zur Verfügung.

 

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