Leasingarten
Übersicht, Vergleich und Fakten zu unterschiedlichen Leasingarten:
Hier erklären wir – einfach nachvollziehbar – Begriffe aus der Welt des Leasing, vergleichen Leasingarten direkt miteinander und geben allgemeine Empfehlungen über mögliche Leasingvertragsgestaltungen.
Haben wir etwas nicht berücksichtigt, oder finden Sie auf eine konkrete Frage hier noch keine Antwort, kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail-Adresse: zufrieden@tb-leasing.de
Inhalt dieses Artikels zu Leasingarten:
- Kilometerleasing
- Restwertleasing
- Restwert
- Gegenüberstellung Kilometerleasing / Restwertleasing
- Fullservice-Leasing
- Leasingfaktor
Kilometerleasing:
Die Leasingrate berechnet sich beim Kilometerleasing in Abhängigkeit von der jährlichen Fahrleistung. Dabei gilt: Je höher die jährliche Fahrleistung, umso höher die Abnutzung des Fahrzeugs, umso höher die monatliche Leasingrate.
Bei Vertragsende werden weniger gefahrene Kilometer (Minder-Kilometer) in der Regel vergütet, Mehrleistungen (Mehr-Kilometer) werden hingegen zusätzlich abgerechnet. Dabei gilt: Mehr-Kilometer werden in der Regel mit einem höheren Kilometerpreis berechnet, als für Minder-Kilometer gutgeschrieben werden. Einige Leassinggesellschaften verzichten bei einer Toleranz von +/- 2.500 km auf einen finanziellen Ausgleich am Vertragsende, was die Planung etwas einfacher macht.
Fazit:
Das Kilometerleasing bietet bei guter Planbarkeit der zu fahrenden Kilometer fest kalkulierbare Kosten. Mehraufwendungen entstehen lediglich bei mehr gefahrenen Kilometern.
Zu berücksichtigen:
In den meisten Fällen wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Sachverständiger evtl. Schäden (Lackschäden, Felgenkratzer, usw.) aufnehmen und der Leasinggeber wird die Instandsetzung dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung stellen.
Restwertleasing:
Beim Restwertleasing ermittelt sich die Höhe der monatlichen Leasingrate aus dem geschätzten Fahrzeug-Restwert bei Vertragsende.
Die hier oft niedrigen monatlichen Leasingraten führen oft zu höheren Nachzahlungen am Vertragsende, wenn bei der Fahrzeugrückgabe der tatsächliche Restwert niedriger als ursprünglich angenommen taxiert wird.
Auf die Höhe des Fahrzeug-Restwertes hat der Leasingnehmer jedoch kaum Möglichkeit der Einflussnahme, was diese Leasingform schwerer kalkulierbar macht (Restwertrisiko).
Am Vertragsende kann das Fahrzeug oftmals zum Restwert plus X-Euro (oft ein bis zwei der monatlichen Leasingraten) vom Leasingnehmer auch übernommen werden.
Restwert:
Der Restwert ist der kalkulierte Wert des Fahrzeuges bei Vertragsende. Je höher der Restwert kalkuliert wird, desto niedriger der erwartete Wertverlust/die Abnutzung des Fahrzeuges und umso niedriger die Leasingrate.
Gegenüberstellung Kilometerleasing – Restwertleasing:
Kilometerleasing | Restwertleasing | |||
+ | Niedrige monatliche Leasingraten möglich | + | Niedrige monatliche Leasingraten möglich | |
+ | Selbstbeeinflussbare Kalkulationsgrundlage durch Anpassung des eigenen Fahrverhaltens (mehr oder weniger Fahren) | – | Schwierige Kalkulation des Restwertes, da dieser von vielen nicht planbaren Faktoren veränderbar ist (Restwertrisiko). | |
+ | Erstattung von Minder-Kilometern können die kalkulierten Kosten nachträglich reduzieren. | + | Ein höherer Restwert am Vertragsende könnte zu Erstattungen führen. | |
– | Eventuell fällt entsteht eine Mehrbelastung durch Mehr-Kilometer. Dieser bleibt aber kalkulier- und beeinflussbar. | – | Die bei höherem Wertverlust zu leistende Nachzahlung ist schwer kalkulierbar und vom Leasingnehmer kaum zu beeinflussen (Restwertrisiko). | |
– | Eventuell entstehen Reparaturkosten für Schäden (Lackschäden, Felgenkratzer etc.) | + | Fahrzeugübernahme am Vertragsende zum Restwert plus X-Euro (oft ein bis zwei der monatlichen Leasingraten) meist möglich. |
Fullservice Leasing:
Fullservice Leasing wird oft auch unter den Begriffen Wartungs- und Verschleißpaket, Full-Service-Paket, Full-Service-Leasing, All-Inclusiv-Leasing oder Flatrate-Leasing angeboten – je nach gewähltem Anbieter und Leasinggesellschaft.
Beim Fullservice Leasing erhält der Leasingnehmer zum Leasingvertrag ein Wartungspaket dazu, das alle anfallenden fahrzeugbezogenen Wartungs- und Verschleißreparaturen abdeckt.
Das können beispielsweise folgende Leistungen sein:
- Regelmäßige Wartungs- und Inspektionsarbeiten,
- Kosten für Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV),
- Ersatz für Verscheißteile
- Schadensreparaturen,
- Werkstattleistungen,
- Reifenersatz,
- Pannendienst,
- Ersatzwagenservice,
- Versicherungskosten (dazu weiter unten mehr),
- KfZ-Steuern,
Welche Zusatzleistungen im jeweiligen Fullservice-Leasing enthalten sind, sollte im Einzelfall vor Vertragsabschluss genau geprüft werden!
Viele Leasinggeber bieten Fullservice Leasing gegen Aufpreis auf die monatliche Leasingrate an. In Abhängigkeit vom gewählten Fahrzeug und der gewählten Kilometerleistung fallen für solche Wartungspakete rund 25 bis 100 Euro monatlich zusätzlich an.
Obwohl einige Leasinggesellschaften sogar Versicherungsschutz im Fullservice Leasing anbieten, ist Versicherungsschutz hier in der Regel nicht enthalten und die Versicherungsbeiträge sind separat zusätzlich zur Leasingrate zu begleichen.
Leasingfaktor:
Der Leasingfaktor soll dabei helfen unterschiedliche Leasingangebote miteinander vergleichbar zu machen. Er gibt die zu zahlende Leasingrate in Prozent in Bezug auf den Wert des Leasings an und errechnet sich aus der Höhe der zu zahlenden Leasingrate, einer Sonder- oder Anzahlung und der Höhe des Bruttolistenpreises.
Die Formel zur Ermittlung des Leasingfaktors lautet:
Leasingrate geteilt durch Bruttolistenpreis x 100 = Leasingfaktor in %
Soll eine Sonderzahlung berücksichtigt werden, so ist diese durch die Ratenanzahl zu teilen und der Monatsrate hinzuzuaddieren. Andere evtl. anfallende einmalige Zuzahlungen werden ebenso berücksichtigt.
Folgende Bedeutung können Sie dem ermittelten Leasingfaktor beimessen:
0,40 bis 0,65 Herausragend
0,66 bis 0,75 Sehr gut
0,76 bis 0,99 Gut
1,00 bis 1,29 Akzeptabel
> 1,30 Unterdurchschnittlich
Realistisch und aussagekräftig ist ein Vergleich verschiedener Leasingangebote über den Leasingfaktor jedoch nur dann, wenn von identischen Ausgangswerten ausgegangen wird – das gilt insbesondere für die die Leasingrate bestimmende Laufzeit.
Dennoch kann ein Angebotsvergleich über den Leasingfaktor nur ein erster, grober Anhaltspunk, statt eines allgemein verbindlichen Vergleichswertes sein. Die vielen in Wechselwirkung miteinander stehenden Faktoren lassen einen objektiven Konditionsvergleich einfach nicht zu. Insbesondere bei Vergleichen unterschiedlicher Leasinggesellschaften.
Am besten kann der Leasingfaktor als Vergleichsinstrument bei verschiedenen Leasingangeboten eines Leasinggebers zum selben Fahrzeug herangezogen werden. Also bei Angeboten mit unterschiedlichen Laufzeiten, mit oder ohne Sonderzahlung etc..
Konnten wir alle Ihre Fragen beantworten? Falls ja, freuen wir uns über ein positives Feedback in unserem Gästebuch.
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