Mietkauf mobiler Wirtschaftsgüter
Der Mietkauf ist eine Sonderform des Leasings.
Zwischen dem Mietkäufer (= Kunden/Unternehmen) und dem Mietverkäufer (= Finanzierungsinstitut) wird ein Mietkaufvertrag geschlossen.
Die Finanzierungsform Mietkauf bietet viele verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten.
So gibt es…:
- Mietkauf, mit Sonderzahlung,
- Mietkauf, mit Blockrate am Ende der Vertragslaufzeit,
- Mietkauf, mit höheren Raten während der laufenden Saison (z.B. in der Landwirtschaft) und
- Mietkauf, mit niedrigeren Raten während der “Saure-Gurken-Zeit” oder
- Mietkauf, mit vielen veschiedenen Laufzeitvarianten.
Fast alles ist möglich.
Dabei können neben fabrikneuen Objekten auch gebrauchte Wirtschaftsgüter und Vorführmodelle (Vorführ-Maschinen oder Fahrzeuge) über Mietkauf finanziert werden.
Eigentumsverhältnisse beim Mietkauf:
Anders als beim Leasing wird der Mietkäufer wirtschaftlicher Eigentümer und aktiviert das Mietkaufobjekt bilanziell. Es wird über eine bestimmte Laufzeit von ihm abgeschrieben. Das finanzierte Mietkaufobjekt ist durch einen Eigentumsvorbehalt des Finanzierungsinstituts belastet.
Ist der Mietkaufvertrag erfüllt, wird das belastete Eigentum zum uneingeschränkten Eigentum des Mietkäufers.
Vor diesem Hintergrund können Finanzierungseckdaten (wie z.B. Laufzeit, Mietsonderzahlung oder Blockrate) grundsätzlich frei gewählt werden.
Eine Fristenkongruenz bezüglich Abschreibungsdauer und Laufzeit ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen meist sinnvoll.
Die Umsatzsteuer beim Mietkauf:
Die Umsatzsteuer wird auf die Gesamthöhe aller Raten berechnet – dazu zählen auch Mietsonderzahlung und Blockrate. Somit ist dieser Betrag höher als bei der klassischen Finanzierung. Die Umsatzsteuerberechnungsgrundlage ist dort lediglich der Nettoanschaffungswert. Da der Mietkäufer Eigentümer wird, ist die Umsatzsteuer in voller Höhe mit/oder vor der ersten Mietkaufrate zu zahlen. Hierrüber erhält der Kunde eine Rechnung vom Finanzierungsinstitut, um den Vorsteuerabzug vornehmen zu können.
Somit hat der Mietkäufer auch die Möglichkeit Sonderabschreibungen vorzunehmen, einen gebildeten Investitionsabzugsbetrag aufzulösen oder auch Zulagen bzw Förderung (z.B. bei Bund oder Ländern) zu beantragen.
Wichtig für die investierende Unternehmung:
Auch beim Mietkauf werden Betriebsmittelkreditlinien bei Hausbanken geschont und stehen für anderweitige, kurzfristige Zahlungsverpflichtungen weiterhin zur Verfügung.
Der Mietkauf bietet dem Mietkäufer zusätzlich den Vorteil bankenunabhängiger Finanzierung – gerade dann, wenn er in einer Branche tätig ist, die von Banken nicht gerne finanziert wird.
Wir bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Mietkauf-Angebote.
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